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OKSeit mehreren Jahren war ein Rechtsstreit zwischen Alpiq und WWZ erstinstanzlich vor dem Richteramt Olten Gösgen hängig. Dabei ging es um Gültigkeit und inhaltliche Auslegung eines langfristigen Stromliefervertrags. Nun haben sich die beiden Unternehmen aussergerichtlich geeinigt. Der ausgehandelte Vergleich sieht einerseits eine einmalige Vergleichszahlung von Alpiq in der Höhe von CHF 50 Mio. vor, anderseits einen neuen Vertrag, mit dem sich WWZ langfristig zur Stromabnahme verpflichtet. Der neue Liefervertrag ermöglicht es Alpiq, ihre Planung zu optimieren und ihre Marktrisiken zu reduzieren.